Die Betreuung findet im Jugendhaus bzw. in der Hebelschule statt. Den Kindern werden in dieser Zeit sinnvolle spiel- und freizeitpädagogische Angebote durch pädagogisch geschulte Mitarbeiter/innen gemacht. Während der Nachmittagsbetreuung besteht die Möglichkeit, in Ruhe und unter Aufsicht Hausaufgaben selbständig anzufertigen. Eine Überprüfung der Hausaufgaben auf Vollständigkeit und Fehler und deren Berichtigung ist nicht Aufgabe der Betreuungskräfte.

Die Einrichtungen sind in der Regel von montags bis freitags mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage, der Schulferien und der zusätzlichen Schließzeiten der Schule (bewegliche Ferientage, Fortbildungstage u. ä.) geöffnet.
Die "Frühbetreuung" für Kinder in den Lerngruppen findet an Schultagen in der Hebelschule, Rheinfelder Str. 28 statt. Sie beginnt um 07:30 Uhr und endet mit Beginn der 2. Schulstunde um 08:30 Uhr.
Die "Verlässliche Grundschule" beginnt nach dem Unterricht ab 11:10 Uhr und endet um 13.10 Uhr. Betreuungsort ist hier das Jugendhaus in der Bahnhofstraße 33.
Die Nachmittagsbetreuung beginnt um 12:00 Uhr und endet um 15:00 Uhr. Betreuungsort ist hier ebenfalls das Jugendhaus, Bahnhofstr. 33.

Darf ein Kind wegen einer Krankheit die Schule nicht besuchen, ist auch der Besuch der Betreuungsgruppe nicht möglich. Bei Erkältungskrankheiten, beim Auftreten von Hautausschlägen, starken Halsschmerzen, Erbrechen, Durchfall und Fieber sind die Kinder zu Hause zu behalten.
Leidet ein Kind an einer ansteckenden Krankheit z.B. Masern, Röteln, Scharlach, Windpocken etc. muss die Betreuungskraft sofort unterrichtet werden, spätestens an dem der Erkrankung folgenden Tag. Der Besuch der Betreuung ist in diesem Fall ebenfalls ausgeschlossen.


Während der Betreuung sind die Betreuungs- kräfte grundsätzlich für die Kinder ihrer Gruppe verantwortlich. Die Aufsichtspflicht beginnt mit dem Eintreffen des Kindes in der Betreuungs- gruppe und endet, sobald das Kind die Betreuungseinrichtung verlassen hat, spätestens jedoch mit dem, für die jeweilige Betreuungsgruppe festgelegten zeitlichen Ende. Die Kinder sind während ihres Aufenthaltes in den Betreuungsgruppen unfallversichert.
Der Weg vom und zum Betreuungsangebot fällt nicht unter die Aufsicht der Betreuungskräfte.
Der Förderverein haftet nicht für den Verlust, die Beschädigung und die Verwechslung der Garderobe und anderer persönlicher Gegenstände der Kinder.

Eine Aufnahme kann mit einer Wartezeit verbunden sein.
Abmeldungen sind schriftlich oder per Mail einen Monat vor dem gewünschten Austritt mitzuteilen:
Förderverein Kinder, Jugend und Kultur Grenzach-Wyhlen e. V.
Rheinfelder Str. 19
79639 Grenzach-Wyhlen
E-Mail

Der Elternbeitrag ist für alle angemeldeten Kinder zu entrichten, gleichgültig ob sie die Einrichtung tatsächlich besuchen oder nicht. Da der Elternbeitrag eine Beteiligung an den gesamten Betriebskosten darstellt, ist der Beitrag auch für die Ferienzeit (mit Ausnahme des Sommerferienmonats August) zu bezahlen. Werden die Betreuungsangebote jeweils nur an max. zwei vorher festgelegten Wochentagen genutzt, vermindert sich der Elternbeitrag.

Schülerbetreuung an der Hebelschule | |||
| Angebot | 1. Kind | 2. Kind | 3. Kind |
| VG | 28 € | 14 € | frei |
| NB | 32 € | 16 € | frei |
| Mittagessen: zurzeit 2,90 € pro Mahlzeit (Anmeldung bei den Betreuungskräften) Ermäßigung des Elternbeitrages, wenn mind. 2 Angebote in Anspruch genommen werden: | |||
| Angebot | 1. Kind | 2. Kind | 3. Kind |
| VG | 23 € | 14 € | frei |
| NB | 27 € | 16 € | frei |
| Ermäßigter Elternbeitrag bei 1-2 Betreuungstagen in der Woche: | |||
| Angebot | 1. Kind | 2. Kind | 3. Kind |
| VG | 14 € | 14 € | frei |
| NB | 16 € | 16 € | frei |
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Download Hebelschule: | |||
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