Die Einrichtung ist in der Regel von montags bis donnerstags mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage, der Schulferien und der zusätzlichen Schließzeiten der Schule (bewegliche Ferientage, Fortbildungstage u. ä.) geöffnet.
Die Betreuung findet von 13:05 Uhr bis 16.00 Uhr statt. Die Schüler haben die Möglichkeit, sich in der Schulmensa mit einer warmen Mahlzeit zu versorgen oder können ihr mitgebrachtes Essen im Aufenthaltsraum verzehren. Ab ca. 13:30 Uhr beginnt die Hausaufgaben- und Freizeitbetreuung.

Die Hausaufgabenhilfe ist kein organisierter Nachhilfeunterricht für bestimmte Fächer. Sie soll es dem Kind ermöglichen, in Ruhe und unter Aufsicht seine Hausaufgaben selbständig anzufertigen. Für eventuell notwendige Hilfestellungen stehen die Betreuungskräfte zur Verfügung. Sie werden hierbei von älteren Schülern unterstützt. Eine Überprüfung der Hausaufgaben auf Vollständigkeit und Fehler und deren Berichtigung ist nicht Aufgabe der Betreuungskräfte.
Während der Betreuungszeit werden außerdem sinnvolle spiel- und freizeitpädagogische Aktionen durchgeführt.

Darf ein Kind wegen einer Krankheit die Schule nicht besuchen, ist auch der Besuch der Betreuungsgruppen nicht möglich. Bei Erkältungskrankheiten, beim Auftreten von Hautausschlägen, starken Halsschmerzen, Erbrechen, Durchfall und Fieber sind die Kinder zu Hause zu behalten. Leidet ein Kind an einer ansteckenden Krankheit z.B. Masern, Röteln, Scharlach, Windpocken etc. muss die Betreuungskraft sofort unterrichtet werden, spätestens an dem der Erkrankung folgenden Tag. Der Besuch der Betreuungsgruppe ist in diesem Fall ebenfalls ausgeschlossen.


Während der Betreuung ist die Betreuungskraft grundsätzlich für die Kinder ihrer Gruppe verantwortlich. Die Aufsichtspflicht beginnt mit dem Eintreffen des Kindes in der Betreuungs- gruppe und endet, sobald das Kind die Betreuungseinrichtung verlassen hat, spätestens jedoch mit dem, für die jeweilige Betreuungsgruppe festgelegten zeitlichen Ende. Die Kinder sind während ihres Aufenthaltes in den Betreuungsgruppen unfallversichert.
Der Weg vom und zum Betreuungsangebot fällt nicht unter die Aufsicht der Betreuungskräfte.
Der Förderverein haftet nicht für den Verlust, die Beschädigung und die Verwechslung der Garderobe und anderer persönlicher Gegenstände der Kinder.

Eine Aufnahme kann mit einer Wartezeit verbunden sein.
Abmeldungen sind schriftlich oder per Mail einen Monat vor dem gewünschten Austritt mitzuteilen:
Förderverein Kinder, Jugend und Kultur Grenzach-Wyhlen e. V.
Rheinfelder Str. 19
79639 Grenzach-Wyhlen
E-Mail

Der Elternbeitrag ist für alle angemeldeten Kinder zu entrichten, gleichgültig ob sie die Einrichtung tatsächlich besuchen oder nicht. Da
der Elternbeitrag eine Beteiligung an den gesamten Betriebskosten darstellt, ist der Beitrag auch für die Ferienzeit (mit Ausnahme des
Sommerferienmonats August) zu bezahlen.
Werden die Betreuungsangebote jeweils nur an max. zwei vorher festgelegten Wochentagen genutzt,
vermindert sich der Elternbeitrag.
Schülerbetreuung am Schulzentrum | |||
| Angebot | 1. Kind | 2. Kind | 3. Kind |
| NB | 32 € | 16 € | frei |
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Download Bildungszentrum: | |||
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