Förderverein Kinder, Jugend und Kultur Grenzach-Wyhlen e.V.

Förderverein Kinder, Jugend und Kultur Grenzach-Wyhlen e.V.

Kinder

sonne

Schülerbetreuung am Schulzentrum

Betreuungszeiten

Die Einrichtung ist in der Regel von montags bis donnerstags mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage, der Schulferien und der zusätzlichen Schließzeiten der Schule (bewegliche Ferientage, Fortbildungstage u. ä.) geöffnet.

Die Betreuung findet von 13:00 Uhr bis 16.00 Uhr statt. Die Schüler haben die Möglichkeit, sich in der Schulmensa mit einer warmen Mahlzeit zu versorgen oder können ihr mitgebrachtes Essen im Aufenthaltsraum verzehren.

Betreuung am Schulzentrum

 

Kontakt

So erreichen Sie die Betreuer während der Betreuungszeiten:

01573 107 48 27

betreuungSZ@kijuku-gw.de

 

Anmeldebogen Schulzentrum:

Betreuungsform

Nach der Anmeldung und Begrüßung ab 13:00 Uhr können die Schülerinnen und Schüler in die Mensa zum Essen gehen oder ihr mitgebrachtes Essen im Betreuungsraum einnehmen. Um 14:00 Uhr beginnt die Hausaufgabenzeit. Diese ist kein organisierter Nachhilfeunterricht für bestimmte Fächer. Die Kinder sollen in Ruhe und unter Aufsicht ihre Hausaufgaben selbständig anfertigen. Die Betreuer bemühen sich auf die vollständige Erledigung der Aufgaben zu achten, geben im Rahmen ihrer Möglichkeiten Hilfestellung, motivieren zum Lernen auf Tests und Arbeiten. Eine Überprüfung der Hausaufgaben auf Vollständigkeit und Fehler und deren Berichtigung kann je nach Größe der Gruppe aber nicht gewährleistet werden.

Bei anhaltenden Schwierigkeiten in der Erledigung der Hausaufgaben kontaktieren die Betreuer die Eltern und es wird im gemeinsamen Gespräch nach Lösungen gesucht. In diesem Zusammenhang benötigen wir ebenfalls das Einverständnis der Eltern, dass ein Austausch, immer bezogen auf schulinterne Inhalte, mit den betreffenden Klassen- und Fachlehrern geführt werden darf.

Während der Betreuungszeit werden außerdem sinnvolle spiel- und freizeitpädagogische Aktionen durchgeführt. Dazu gehört das Angebot gemeinsam Spiele zu spielen, zu puzzeln, Kekse oder Waffeln zu backen wie auch jahreszeitenabhängige Kreativangebote. Die Schülerinnen und Schüler dürfen sich nach Absprache auf dem Schulgelände außerhalb des Gebäudes frei bewegen.

Regelung in Krankheitsfällen

Darf ein Kind wegen einer Krankheit die Schule nicht besuchen, ist auch der Besuch der Betreuungsgruppen nicht möglich. Bei Erkältungskrankheiten, beim Auftreten von Hautausschlägen, starken Halsschmerzen, Erbrechen, Durchfall und Fieber sind die Kinder zu Hause zu behalten. Leidet ein Kind an einer ansteckenden Krankheit z.B. Masern, Röteln, Scharlach, Windpocken etc. muss die Betreuungskraft sofort unterrichtet werden, spätestens an dem der Erkrankung folgenden Tag. Der Besuch der Betreuungsgruppe ist in diesem Fall ebenfalls ausgeschlossen.

Aufsicht und Haftung

Während der Betreuung ist die Betreuungskraft grundsätzlich für die Kinder ihrer Gruppe verantwortlich. Die Aufsichtspflicht beginnt mit dem Eintreffen des Kindes in der Betreuungs- gruppe und endet, sobald das Kind die Betreuungseinrichtung verlassen hat, spätestens jedoch mit dem, für die jeweilige Betreuungsgruppe festgelegten zeitlichen Ende. Die Kinder sind während ihres Aufenthaltes in den Betreuungsgruppen unfallversichert.

Der Weg vom und zum Betreuungsangebot fällt nicht unter die Aufsicht der Betreuungskräfte. Der Förderverein haftet nicht für den Verlust, die Beschädigung und die Verwechslung der Garderobe und anderer persönlicher Gegenstände der Kinder.

Aufnahme, Änderung, Kündigung der Betreuung

Eine Aufnahme erfolgt nach einer schriftlichen Anmeldung über das Anmeldeformular und nach einer Bestätigung (schriftlich oder telefonisch) durch den Förderverein Kinder, Jugend und Kultur.

Änderungen sind während des Schuljahres jeweils zum Ende eines Monats möglich und müssen per Post oder per Mail mitgeteilt werden.

Kündigungen sind per Post oder per Mail bis spätestens 15. eines Monats auf sein Ende mitzuteilen.

Förderverein Kinder, Jugend und Kultur Grenzach-Wyhlen e. V.
Bahnhofstr. 33
79639 Grenzach-Wyhlen
E-Mail: mail@kijuku-gw.de

Der Verein behält sich vor, bei Nichtbezahlung des Elternbeitrages das Betreuungsverhältnis zu beenden.

Betreuung am Schulzentrum

Kosten

Der Elternbeitrag ist für alle angemeldeten Kinder zu entrichten, gleichgültig ob sie die Einrichtung tatsächlich besuchen oder nicht. Da der Elternbeitrag eine Beteiligung an den gesamten Betriebskosten darstellt, ist der Beitrag auch für die Ferienzeit (mit Ausnahme des Sommerferienmonats August) zu bezahlen.
Maßgeblich für den Elternbeitrag ist die Anzahl der im Haushalt wohnenden Kinder unter 18 Jahren.

Die monatliche Gebühr beträgt pro angemeldeten Wochentag bei 1 Kind 31 €, ab 2 Kindern im Haushalt lebend 28 €. Sofern Sie in einem Leistungsbezug stehen oder Kinderzuschlag erhalten zahlen Sie den ermäßigten Satz von 15,50 €.

Beispielrechnung:
Sie haben ein Kind und melden es Montag und Dienstag an, dann zahlen Sie im Monat 31 € x 2 Tage = 62€
Oder: Sie haben 2 Kinder im Haushalt lebend und eines davon kommt Montag bis Donnerstag in die Betreuung, dann zahlen Sie 28 € mal 4 Tage = 112 €

NEU! Für 4,00 € im Monat (pro angemeldeten Tag) können Sie Ihr Kind für Nachmittage, an denen es regulär Unterricht hat, zur Schülerbetreuung anmelden. Sollte der Unterricht kurzfristig ausfallen, ist Ihr Kind in diesem Fall zuverlässig betreut.
Bitte beachten Sie: Das Angebot gilt nicht für längerfristige Unterrichtsausfälle über mehrere Wochen oder Monate. Sollte ein solcher Fall eintreten, besteht die Möglichkeit, Ihr Kind für diesen Zeitraum befristet zur Betreuung anzumelden: Zum regulären Preis für einen Wochentag (31€/28E) bei natürlich gleichzeitigem Wegfall der 4,-€.