Förderverein Kinder, Jugend und Kultur Grenzach-Wyhlen e.V.

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Kinder

sonne

Schülerbetreuung am Schulzentrum

Betreuungszeiten

Die Einrichtung ist in der Regel von montags bis donnerstags mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage, der Schulferien und der zusätzlichen Schließzeiten der Schule (bewegliche Ferientage, Fortbildungstage u. ä.) geöffnet.

Die Betreuung findet von 13:00 Uhr bis 16.00 Uhr statt. Die Schüler haben die Möglichkeit, sich in der Schulmensa mit einer warmen Mahlzeit zu versorgen oder können ihr mitgebrachtes Essen im Aufenthaltsraum verzehren.

Betreuung am Schulzentrum

Betreuungsform

Nach der Anmeldung und Begrüßung ab 13:00 Uhr können die Schülerinnen und Schüler in die Mensa zum Essen gehen oder ihr mitgebrachtes Essen im Betreuungsraum einnehmen. Um 14:00 Uhr beginnt die Hausaufgabenzeit. Diese ist kein organisierter Nachhilfeunterricht für bestimmte Fächer. Die Kinder sollen in Ruhe und unter Aufsicht ihre Hausaufgaben selbständig anfertigen. Die Betreuer bemühen sich auf die vollständige Erledigung der Aufgaben zu achten, geben im Rahmen ihrer Möglichkeiten Hilfestellung, motivieren zum Lernen auf Tests und Arbeiten. Eine Überprüfung der Hausaufgaben auf Vollständigkeit und Fehler und deren Berichtigung kann je nach Größe der Gruppe aber nicht gewährleistet werden.

Bei anhaltenden Schwierigkeiten in der Erledigung der Hausaufgaben kontaktieren die Betreuer die Eltern und es wird im gemeinsamen Gespräch nach Lösungen gesucht. In diesem Zusammenhang benötigen wir ebenfalls das Einverständnis der Eltern, dass ein Austausch, immer bezogen auf schulinterne Inhalte, mit den betreffenden Klassen- und Fachlehrern geführt werden darf. Ein entsprechendes Formular finden Sie hier.

Während der Betreuungszeit werden außerdem sinnvolle spiel- und freizeitpädagogische Aktionen durchgeführt. Dazu gehört das Angebot gemeinsam Spiele zu spielen, zu puzzeln, Kekse oder Waffeln zu backen wie auch jahreszeitenabhängige Kreativangebote. Die Schülerinnen und Schüler dürfen sich nach Absprache auf dem Schulgelände außerhalb des Gebäudes frei bewegen.

Regelung in Krankheitsfällen

Darf ein Kind wegen einer Krankheit die Schule nicht besuchen, ist auch der Besuch der Betreuungsgruppen nicht möglich. Bei Erkältungskrankheiten, beim Auftreten von Hautausschlägen, starken Halsschmerzen, Erbrechen, Durchfall und Fieber sind die Kinder zu Hause zu behalten. Leidet ein Kind an einer ansteckenden Krankheit z.B. Masern, Röteln, Scharlach, Windpocken etc. muss die Betreuungskraft sofort unterrichtet werden, spätestens an dem der Erkrankung folgenden Tag. Der Besuch der Betreuungsgruppe ist in diesem Fall ebenfalls ausgeschlossen.

Aufsicht und Haftung

Während der Betreuung ist die Betreuungskraft grundsätzlich für die Kinder ihrer Gruppe verantwortlich. Die Aufsichtspflicht beginnt mit dem Eintreffen des Kindes in der Betreuungs- gruppe und endet, sobald das Kind die Betreuungseinrichtung verlassen hat, spätestens jedoch mit dem, für die jeweilige Betreuungsgruppe festgelegten zeitlichen Ende. Die Kinder sind während ihres Aufenthaltes in den Betreuungsgruppen unfallversichert.

Der Weg vom und zum Betreuungsangebot fällt nicht unter die Aufsicht der Betreuungskräfte. Der Förderverein haftet nicht für den Verlust, die Beschädigung und die Verwechslung der Garderobe und anderer persönlicher Gegenstände der Kinder.

Aufnahme, Änderung, Kündigung der Betreuung

Eine Aufnahme erfolgt nach einer schriftlichen Anmeldung mittels dieses Anmeldeformulars und nach einer Bestätigung (schriftlich oder telefonisch) durch den Förderverein Kinder, Jugend und Kultur.
Änderungen sind während des Schuljahres möglich und sollten möglichst einen Monat vorher schriftlich oder per Mail (s.u.) mitgeteilt werden.
Kündigungen sind nur zum Ende eines Monates möglich und müssen dem Förderverein Kinder, Jugend und Kultur Grenzach-Wyhlen e. V. mind. 4 Wochen vorher schriftlich oder per Mail mitgeteilt werden:

Förderverein Kinder, Jugend und Kultur Grenzach-Wyhlen e. V.
Rheinfelder Str. 19
79639 Grenzach-Wyhlen
E-Mail: mail@kijuku-gw.de

Der Verein behält sich vor, bei Nichtbezahlung des Elternbeitrages das Betreuungsverhältnis zu beenden.

Kosten

Der Elternbeitrag ist für alle angemeldeten Kinder zu entrichten, gleichgültig ob sie die Einrichtung tatsächlich besuchen oder nicht. Da der Elternbeitrag eine Beteiligung an den gesamten Betriebskosten darstellt, ist der Beitrag auch für die Ferienzeit (mit Ausnahme des Sommerferienmonats August) zu bezahlen.
Maßgeblich für den Elternbeitrag ist die Anzahl der im Haushalt wohnenden Kinder unter 18 Jahren. Ab September 2017 beträgt die monatliche Gebühr pro angemeldeten Wochentag bei 1 Kind 20,-€, ab 2 Kindern im Haushalt lebend 17,-€.
Beispielrechnung: Sie haben ein Kind und melden es für Montag bis Donnerstag an. Dann zahlen Sie im Monat 80,-€.

Kontakt

Die Betreuer sind während der Betreuungszeiten unter der mobilen Telefonnummer 01573 107 48 27 oder per E-Mail an betreuungSZ@kijuku-gw.de zu erreichen.

Betreuung am Schulzentrum

Schülerbetreuung am Schulzentrum

Die Preise und weitere Infos entnehmen Sie bitte unserem Anmeldebogen.

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