Förderverein Kinder, Jugend und Kultur Grenzach-Wyhlen e.V.

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Kinder

sonne

Übersicht Schülerbetreuung an der Bärenfelsschule

Erläuterung Betreuungskosten, gültig ab Schuljahr 2023/24

Betreuungszeiten

Die Betreuungszeiten variieren je nach Klassenstufe entsprechend des Stundenplans. Generell wird zu folgenden Zeiten eine Betreuung angeboten:

Ganztagesschüler

Dienstag bis Donnerstag:
Früh: 07:00 – 08:00 Uhr
Mittag: 12:15 – 13:45 Uhr (Kosten übernimmt Gemeinde)
Nachmittag: 15:00 – 16:00 Uhr
Spät: 16:00 – 17:00

Halbtagesschüler

Dienstag bis Donnerstag:
Früh: 07:00 – 08:00 Uhr
Mittag: 12:15 – 13:45 Uhr

Ganz – und Halbtagesschüler

Montag und Freitag:
Früh: 07:00 – 08:00 Uhr
Mittag: 12:15 – 13:45 Uhr
Nachmittag: 13:45 – 16:00 Uhr
Spät: 16:00 – 17:00 Uhr

Zusätzlich bieten wir eine kostenpflichtige Betreuung für die Kinder der 3. und 4. Klasse, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen sollen.

Monatspauschale pro angemeldetes Modul

Alle Betreuungsmodule basieren auf folgender Grundlage: Eine am Tag gebuchte Zeitstunde kostet 11,- € im Monat für alle Haushalte mit einem Kind und 9,- € für alle Haushalte mit mehr als einem Kind. Der ermäßigte Preis beträgt 4,50 € (bitte sprechen Sie uns an!)

Der Monatsbeitrag richtet sich also danach, wie viel Betreuungszeit Sie in der Woche buchen.

Unsere Betreuungszeiten nennen wir Module. Sie können einzelne Module nach Ihren Bedürfnissen tageweise zusammenstellen.

Sie müssen allerdings zeitlich zusammenhängen! Es ist also nicht möglich, z.B. Ihr Kind nach der Schule nach Hause kommen zu lassen und es dann um 13:45 Uhr wieder in die Betreuung zurückzuschicken.

Es gibt folgende Module:

Frühbetreuung: 07:00 – 08:00 Uhr
Mittagsband A: 12:15 – 13:45 Uhr / Mittagsband B: 13:00 – 13:45 Uhr
Nachmittagsbetreuung A: 13:45 – 16:00 Uhr / Nachmittagsbetreuung B: 15:00 – 16:00 Uhr
Spätbetreuung: 16:00 – 17:00 Uhr
Betreuung statt Unterricht 3. Klasse: Dienstag und Donnerstag 08:00 – 08:45 Uhr
Betreuung statt Unterricht 4. Klasse: Montag 11:30 – 13:00 Uhr

Der Beitrag wird 11 x im Jahr (außer im August) eingezogen. Ab zwei Kindern im Haushalt unter 18 Jahre gilt der geringere Beitrag.

Beispielrechnung:

Sie haben ein Kind und dieses geht in die erste Klasse. Sie melden Ihr Kind zur Frühbetreuung am Montag an. Dann zahlen Sie 11,- € im Monat – außer im Sommermonat August.

Sie benötigen nun aber mehr Betreuung und melden Ihr Kind auch noch am Dienstag zur Mittagsbetreuung an. Dann zahlen Sie zu den 11,- € für die Frühbetreuung weitere 16,50 € für die 1,5 Stunden Mittagsbandbetreuung, insgesamt also 27,50 € im Monat.

Haben Sie mehr Kinder unter 18 Jahren und eines davon geht in die erste Klasse, so zahlen Sie in unserem ersten Beispiel 9,- € im Monat für die Frühbetreuung und in unserem zweiten Beispiel 22,50 € (9,- € + 13,50 € für 1,5 Stunden) im Monat.

Eine detaillierte Aufstellung zu jeder einzelnen Klassenstufe finden Sie hier unter „Betreuungszeiten und Kosten“.

Hier finden Sie die Anmeldebögen:

Zu jedem neuen Schuljahr muss die Seite 1 und 2 der jeweils neuen Klassenstufe (außer Wechsel von Klasse 1 zu Klasse 2, da gleicher Stundenplan) neu ausgefüllt werden. Sie erhalten vor den Sommerferien dazu ein entsprechendes Formular per Post.

 

Erklärungsbogen Erziehungsberechtigter:

Betreuungszeiten und Kosten:

Hier finden Sie eine Übersicht der Betreuungsgebühren entsprechend der jeweiligen Klassenstufe und gewähltem Ganztag (GTS) bzw. Halbtag (HTS):

 

Berechnung Betreuungskosten

Die Gemeinde Grenzach-Wyhlen übernimmt die Betreuungskosten für Ganztagesschüler im Mittagsband. Alle anderen Kosten sind elternbeitragsfinanziert.

Der Monatsbeitrag richtet sich danach, wie viele Betreuungsabschnitte Sie in der Woche buchen. (Ein Betreuungsabschnitt = z.B. Montag Früh oder Montag Mittag, Freitag Nachmittag…) – siehe Übersichten Betreuungszeiten und Kosten oben rechts.

Der Beitrag wird 11 x im Jahr (außer im August) eingezogen. Ab zwei Kindern im Haushalt unter 18 Jahre gilt der geringere Beitrag.

Eine zusätzliche Ermäßigung (jeweils die Hälfte des geringeren Betrages) kann gegeben werden, wenn Sie bei der Sozialabteilung der Gemeinde Grenzach-Wyhlen Ihre Einkommensverhältnisse darlegen.

Meldefristen / Betreuungsvorbehalt:

  • Ummeldungen:
    zum Halbjahr möglich
    Kündigungsfrist: zum 15. eines Monates zu seinem Ende
  • Betreuungsvorbehalt:
    Elternbeitragsfinanziert = ausreichend hohe Anmeldezahlen notwendig, um Finanzierung zu gewährleisten

Mittagessen:

Anmeldungen zum Mittagessen müssen bei der Gemeinde getätigt werden (Formulare erhalten Sie im Sekretariat der Schule).

Eine Teilnahme am Mittagessen ist ausschließlich in Verbindung mit einer Anmeldung zur Schülerbetreuung möglich!

Schülerbetreuung an der Bärenfelsschule

Unser Team der Schülerbetreuung Bärenfelsschule

Fatma Adibelli
Fatma Adibelli

Astrid Spatz
Astrid Spatz

Ines Monderkamp-Heinz
Ines Monderkamp-Heinz

Irene Winter
Irene Winter

Karin Gemmert
Karin Gemmert

Lydia Seifert
Lydia Seifert

Roland Stabbauer
Roland Stabbauer

Sandra Sprissler
Sandra Sprissler

Jelena Schneider-Les
Jelena Schneider-Les

Susanne Bartelmus
Susanne Bartelmus

Iris Zscheile
Iris Zscheile

 

Konzept Schülerbetreuung

Die Betreuung findet im Pavillon 1 der Bärenfelsschule – unserem Bärenclubraum, auf den Schulhöfen und umliegenden Spielplätzen und in der Mensa statt. Bei Regen können zudem der Jugendraum, der kleine Turnraum und der Ruheraum der Schule genutzt werden.

Bewegung an der frischen Luft dient zum Abbau von Ermüdung und Bewegungsüberschuss. Sie stellt die Leistungs- und Aufmerksamkeitsfähigkeit wieder her und wirkt aufgebauten Schulstress entgegen. Aus diesem Grund motivieren wir alle Kinder besonders im Mittagsband, wenn es das Wetter auch nur annähernd zulässt, nach draussen zu gehen. Wir wissen aber auch, dass Bedürfnisse individuell und zeitlich unterschiedlich sein können. Ein Kind, das eines entspannten Buchlesens oder Malens bedarf, darf natürlich auch seine Pause im Bärenclub verbringen und sich dort auf einem der drei Sofas ausruhen.

Schülerbetreuung an der Bärenfelsschule

Farbenpunkte

Alle Klassen haben einen Treffpunkt auf dem Schulhof zugewiesen bekommen. Hier melden sich die Schüler*innen nach dem Unterricht bei ihrem jeweiligen Betreuer an. Währen der Mittagszeit können die Kinder ein warmes Mittagessen einnehmen. Dieses ist kostenpflichtig. Eine Anmeldung und Kündigung erfolgt über die Gemeinde. Sie erhalten Formulare im Sekretariat der Schule. Die Kinder können aber auch ihr mitgebrachtes Essen verzehren. Ein Erwärmen von diesem ist allerdings nicht möglich. Es steht kostenlos klares Wasser oder Tee bereit.

Zum Mittagessen gehen die Kinder in zwei Schichten: die Hälfte der Kinder geht direkt – sobald ihre jeweilige Gruppe vollzählig versammelt ist – nach der Anmeldung zum Hände waschen und in die Mensa zum Essen. Die andere Hälfte bleibt solange draussen, bzw. bei Regen in den Ausweichräumen. Ein Wechsel findet nach 35 Minuten statt.

Schülerbetreuung an der Bärenfelsschule

Schülerbetreuung an der Bärenfelsschule

Schülerbetreuung an der Bärenfelsschule

Regelung in Krankheitsfällen

Schülerbetreuung an der Bärenfelsschule

Darf ein Kind wegen einer Krankheit die Schule nicht besuchen, ist auch der Besuch der Betreuungsgruppen nicht möglich. Bei Erkältungskrankheiten, beim Auftreten von Hautausschlägen, starken Halsschmerzen, Erbrechen, Durchfall und Fieber sind die Kinder zu Hause zu behalten. Leidet ein Kind an einer ansteckenden Krankheit z.B. Masern, Röteln, Scharlach, Windpocken etc. muss die Betreuungskraft sofort unterrichtet werden, spätestens an dem der Erkrankung folgenden Tag. Der Besuch der Betreuungsgruppe ist in diesem Fall ebenfalls ausgeschlossen.

Kontakt:

Telefonisch erreichen Sie unsere Betreuung in Notfällen unter der mobilen Telefonnummer: 0177 3000 640.

Bitte haben Sie Verständnis, dass längere Telefonate nicht möglich sind. Unsere Betreuerinnen und Betreuer wollen für die Kinder da sein. Wenn Sie Gesprächsbedarf haben, zögern Sie bitte nicht, diese anzusprechen und eine Uhrzeit dafür zu vereinbaren.

Aufsicht und Haftung

Während der Betreuung ist die Betreuungskraft grundsätzlich für die Kinder ihrer Gruppe verantwortlich. Die Aufsichtspflicht beginnt mit dem Eintreffen des Kindes in der Betreuungsgruppe und endet, sobald das Kind die Betreuungseinrichtung verlassen hat, spätestens jedoch mit dem für die jeweilige Betreuungsgruppe festgelegten zeitlichen Ende. Der Weg zum und vom Betreuungsangebot fällt nicht unter die Aufsicht der Betreuungskräfte.

Wir weisen aber ausdrücklich darauf hin, dass die Kinder in dieser Zeit nicht unter „ständiger Beobachtung“ sind. Mit den Kindern werden Regeln und Grenzen besprochen unter deren Einhaltung sie sich auf den Schulhöfen aufhalten dürfen. Ein/e Betreuer/in steht als Ansprechpartner/in jederzeit zur Verfügung.

Die Kinder sind während ihres Aufenthaltes in den Betreuungsgruppen unfallversichert.

Der Förderverein haftet nicht für den Verlust, die Beschädigung und die Verwechslung der Garderobe und anderer persönlicher Gegenstände der Kinder.

Aufnahme, Änderung, Kündigung der Betreuung

Eine Aufnahme erfolgt nach einer schriftlichen Anmeldung mittels Anmeldeformular und nach einer Bestätigung (schriftlich oder telefonisch) durch den Förderverein Kinder, Jugend und Kultur.
Änderungen sind während des Schuljahres zum Halbjahr möglich. Sie müssen formlos schriftlich – auch per E-Mail möglich – erfolgen.

Kündigungen sind nur zum 15. eines Monates zu seinem Ende möglich und müssen dem Förderverein Kinder, Jugend und Kultur Grenzach-Wyhlen e. V. schriftlich, ebenfalls per E-Mail möglich, mitgeteilt werden:

Förderverein Kinder, Jugend und Kultur Grenzach-Wyhlen e.V.
Bahnhofstr. 33
79639 Grenzach-Wyhlen
E-Mail: kasse@kijuku-gw.de

Kosten

Der Elternbeitrag ist für alle angemeldeten Kinder zu entrichten, gleichgültig, ob sie die Einrichtung tatsächlich besuchen oder nicht. Da der Elternbeitrag eine Beteiligung an den gesamten Betriebskosten darstellt, ist der Beitrag auch für die Ferienzeit (mit Ausnahme des Sommerferienmonats August) zu bezahlen.

Schülerbetreuung an der Bärenfelsschule